ERFAHREN SIE NEUES
VON UNS ZUERST.

NEGATIVZINSEN VERMEIDEN

3 Dinge, die Kämmerer aus der Greensill Pleite lernen können

Die Insolvenz der Bremer Bank ist für viele Städte und Kommunen ein Alptraum. Im Gegensatz zu Privatkunden sind Einlagen von professionellen Anlegern nicht abgesichert. Mit der richtigen Strategie lassen sich solche Szenarien vermeiden, die Risiken bewusst managen und kapitalerhaltende Rendite erzielen.

Richard Feininger, Gesellschafter bei der Böhke & Compagnie Consultants KG

 

Es geschah alles in bester Absicht, der Kämmerer der 40.000 Seelen Gemeinde Monheim parkte 38 Millionen Euro bei der Bremer Greensill Bank, um die Vorgabe aus der Gemeindeordnung, das Geld der Stadt sicher und mit angemessenem Ertrag anzulegen, zu erfüllen. Woanders hätte er bis zu 0,5 Prozent Strafzinsen bezahlt, die Greensill Bank versprach bis zu 0,3 Prozent plus. So ein Angebot einer deutschen Bank klang trotz einem britischen Mehrheitseigner sicher nicht nach einem hochspekulativen Investment. Auch viele andere deutsche Kämmerer nutzten diese Option: Die Stadt Osnabrück investiert laut Medienberichten zum Beispiel 15 Millionen Euro, Wiesbaden 20 Millionen, selbst ein Bundesland wie Thüringen konnte nicht widerstehen und soll 50 Millionen bei Greensill deponiert haben. Jetzt ist das wohl alles weitestgehend weg. Das Institut ist insolvent und während Privatanleger über die Einlagensicherung ihr angelegtes Kapital zumindest teilweise wieder zurückbekommen, geht die öffentliche Hand nach einer seit 2017 geltenden Regelung wohl erst einmal leer aus. Aber was lernen wir daraus?

 

Diversifikation statt trügerischer Sicherheit

Bankenpleiten gab es in den letzten Jahren immer wieder, etwa die isländische Kaupthing Bank 2008, die Düsseldorfer Noa Bank 2010 oder die portugiesische BES 2014. Kämmerer sollten sich bewusst machen, dass es nicht nur gilt, um jeden Preis Strafzinsen zu vermeiden, sondern auch solche Risiken miteinzukalkulieren. Natürlich muss man Liquidität vorhalten, aber wie es ja auch bei anderen Anlagen vorgeschrieben ist, sollte man nicht alles auf einen Anbieter setzen. Die einfachste Maßnahme zum Schutz des kommunalen Geldes: Diversifikation - also das Prinzip, nicht alle Eier in einen Korb zu legen. Aber es ist sicher auch nicht besonders praktikabel, das liquide Vermögen auf 20 Banken zu verteilen. Zudem können damit in der Regel keine Strafzinsen vermieden oder gar ein angemessener Ertrag erzielt werden. Seit der Abschaffung der Einlagensicherung für Städte und Gemeinden, sind Kämmerer deswegen gezwungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ohne unabhängige Beratung, kann die behördliche Kapitalanlage aber ordentlich daneben gehen, wie der Fall Greensill zeigt. Und wenn schon Risiken eingegangen werden, sollte wenigstens eine angemessene Renditechance am Kapitalmarkt dafür herausspringen. Deswegen sollten Kämmerer drei Dinge beachten:

  1. Nicht nur auf einen Anbieter vertrauen, sondern lieber breit gestreut die Chancen des Kapitalmarkts für liquide Mittel nutzen.

  2. Wenn schon Risiken eingegangen werden, dann nur gegen eine entsprechende Risikoprämie. Mit einem ausreichendem Zeithorizont bietet hier der Kapitalmarkt gute Chancen, da Marktschwankungen ausgesessen werden können. Und gerade im kommunalen Bereich wird ja eher langfristig geplant, das kann genutzt werden.

  3. Unbedingt auf unabhängige Beratung setzen, wenn man nicht genug Anlagekompetenz im eigenen Haus hat. Und Vorsicht: Produktanbieter sind im Zweifel immer Ihrem Produkt und nicht in erster Linie dem Kunden verpflichtet.

 

Praxisbeispiel Stadt Verl

Ein gutes Beispiel, wie das in der Praxis funktionieren kann, ist Kämmerer Heribert Schönauer von der Stadt Verl. Gemeinsam mit unserer Beratungsgesellschaft wurde bereits 2018 ein mittel- bis langfristiges Vermögensanlagekonzept umgesetzt. Es soll positive Rendite bei gleichzeitig hoher Sicherheit und Verfügbarkeit ermöglichen. Nur noch ein Teil der vorhandenen Guthaben liegt kurzfristig verfügbar auf Bankkonten. Die Herausforderung, Negativzinsen auf die Liquiditätsreserven zu vermeiden, geht die Stadt Verl vorausschauend an. Auf Basis einer mehrjährigen Haushaltsplanung wurden individuelle Anlagestrategien für einen kurzfristigen (ca. 3 Jahre) und einen mittelfristigen Anlagehorizont (5-7 Jahre) erarbeitet. Umgesetzt wird das über zwei neue Segmente in einem bestehenden Spezialfonds. Eine Konstruktion mit einem ganz entscheidenden Vorteil: Sollte eine der verantwortlichen Banken oder Vermögensverwalter insolvent gehen, gelten die Anlagen im Fonds als Sondervermögen und sind somit vor den Folgen einer Pleite geschützt. Das Vermögensverwaltungsmandat wurde von uns öffentlich ausgeschrieben und unterliegt zudem klaren Anlagerichtlinien. Im kurzfristigen Segment werden Rentenpapiere mit geringen Restlaufzeiten aus der Eurozone und Großbritannien genutzt. Hier liegt der Fokus darauf, lediglich Negativzinsen zu vermeiden. Im mittelfristigen Bereich wird durch eine Mischung von Staats- und Unternehmensanleihen sowie einem kleineren Aktienbaustein eine jährliche Rendite von 1,5 Prozent zum Inflationsausgleich angepeilt. Die Risiken von eventuellen Ausfällen oder Kursschwankungen werden breit auf viele Anlagen gestreut, um einem möglichen Totalausfall wie im Fall Greensill vorzubeugen. Durch solch ein Modell, wie es die Stadt Verl erfolgreich seit 2018 nutzt, können Kommunen Strafzinsen effektiv vermeiden und die Risiken minimieren. Natürlich braucht es für kurzfristig anfallende Ausgaben auch Geld auf dem Konto, aber ohne Einlagensicherung für die öffentliche Hand sollten Kämmerer die trügerische Sicherheit von Bankeinlagen stets miteinkalkulieren. Professionelle und unabhängige Unterstützung kann hier große Schäden wie im Fall von Monheim am Rhein vermeiden helfen.

In der Vermögensverwaltung sind Herr Philipp Erler, Herr Richard Feininger und Herr Torsten Lucas als angestellte Portfoliomanager der GSAM + Spee Asset Management AG, Steinstraße 137, 47798 Krefeld tätig.
Im Fonds-Advisory ist die Böhke & Companie Cosultants KG als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der GSAM + Spee Asset Management AG, Steinstraße 137, 47798 Krefeld tätig und bietet folgende Finanzdienstleistungen an: Honorar-Anlageberatung § 2 Abs. 2 Nr. 4   WpIG; Anlagevermittlung § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG
Die Notwendigkeit einer Erlaubnis ergibt sich aus § 15 Abs. 1 WpIG.